Brandschutz für Industriebauten und Gewerbehallen: der große Ratgeber

Betriebsunterbrechung, Insolvenz, sogar Verletzte und Tote: Die Folgen eines Großbrandes können immens sein. Brandschutz ist deshalb im Industriebau nicht von ungefähr eines der wichtigsten Themen, wenn Sie etwa eine neue Produktions- oder Lagerhalle planen.

Brände lassen sich nicht 100 %-ig vermeiden. Doch durch ein Gebäude, das richtig geplant und feuerbeständig gebaut wurde, können Sie die Brandfolgen geringhalten. Brandschutz fängt deshalb bereits bei der Bauplanung an – und einige dieser Aufwände rechnen sich sofort, nicht erst in Zukunft.

Kombinierte Büro- und Lagerhalle, massive Wände und ein Dach aus Porenbeton gewährleisten wirksamen Brandschutz
Eine neue Gewerbehalle ist eine hohe Investition für Ihr Unternehmen – Brandschutz gehört also ganz oben auf Ihre Agenda.

In diesem leicht verständlichen Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie schon in der Planungsphase tun können, um Ihren Neubau vor einem Brandunglück zu schützen – und Ihr Unternehmen vor enormem wirtschaftlichem Schaden.

Wir gehen nicht auf technische Details und die Vorschriften im Einzelnen ein; diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und sollten professionellen Brandschutzplanern überlassen werden. Stattdessen geben wir Ihnen als Bauherr einen Überblick, worauf sie bei der Planung Ihrer Halle für Gewerbe oder Industrie achten müssen.

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Warum Brandschutz wichtig ist: 4 Gründe

Warum ist Brandschutz wichtig – ist das eine ernst gemeinte Frage? Ja, ist es. „Damit es nicht brennt“ ist nämlich keine ausreichende Antwort. Denn Brandschutzmaßnahmen kosten Geld, und gerade im gewerblichen Bau kommt es auf Wirtschaftlichkeit an. Deshalb sollten Sie genau verstehen, warum es sich für Sie lohnt, beim Brandschutz mehr als nur das Allernötigste zu tun. Hier kommen die vier Gründe:

Brandschutz für Gewerbehallen und Industriebauten
Güter, Maschinen, Menschen – ein Feuer kann enormen Schaden hinterlassen. Kümmern Sie sich am besten schon während der Gebäudeplanung um Brandschutzmaßnahmen.

1. Weniger direkte Schäden

Feuer kann Ihr Gebäude, Ihre Maschinen und Betriebsausstattung sowie Ihre Lagerbestände zerstören. Allein in Deutschland entstehen durch Feuer pro Jahr Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Durch Brandschutz halten Sie solche direkten Schäden gering – das leuchtet leicht ein.

Doch materielle Schäden sind nicht unbedingt das Schlimmste. Sie können ersetzt werden, und oft springt die Versicherung ein. Viel schwerer wiegt es, wenn Menschen schwer verletzt werden oder sogar sterben. Kein Geld der Welt kann das wiedergutmachen. Als Unternehmen liegt Ihnen die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden am Herzen.

2. Keine oder kürzere Unterbrechung des Betriebs

Wenn Ihr Gebäude oder Ihr Maschinenpark zerstört sind, können Sie nicht mehr arbeiten. Der Wiederaufbau kann sich Monate oder Jahre hinziehen: Sie erzielen in dieser Zeit keine Umsätze, können Lieferverträge nicht einhalten; wahrscheinlich verlieren Sie Kunden, die dann zu Ihren Wettbewerbern wechseln.

Vielleicht zahlt die Versicherung alle Schäden und Sie können alles wieder aufbauen. Doch was nützt Ihnen das, wenn Ihr Unternehmen gar nicht so lange überlebt und Sie Insolvenz anmelden müssen?

3. Niedrigere Versicherungsprämien

Wenn Sie eine Feuerversicherung oder eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechungen abschließen wollen, prüft die Versicherung, wie gut Ihr Brandschutz ist. Schlechter Brandschutz bedeutet: Sie zahlen deutlich mehr (oder die Versicherung lehnt Sie ganz ab). Sind Ihre Brandschutzvorkehrungen dagegen vorbildlich, können Sie mit satten Rabatten auf die Prämien rechnen.

Zusätzliche Investitionen in Brandschutz lohnen sich dadurch nicht nur langfristig, sondern rechnen sich unter Umständen sofort.

4. Grundstückskosten sparen

Dieser Punkt ist kaum bekannt: Die Wahl der Baustoffe für Ihr Gebäude entscheidet mit darüber, wie groß Ihr Grundstück sein muss.

Zum Beispiel werden Lagerhallen oft in günstiger Leichtbauweise erstellt, mit Wänden aus Holz oder sogenannten Sandwichplatten. Diese sind brennbar. Dann müssen Sie erstens Sicherheitsabstände zum Nachbargebäude halten, und Sie dürfen zweitens brennbare Güter innen nur mit Abstand zu den Wänden lagern: viel verlorener Raum.

Mit einer Halle aus nicht brennbaren Materialien – wie Porenbeton – brauchen Sie diese Sicherheitsabstände nicht und können ein kleineres Grundstück kaufen. Oder die Fläche, die Ihnen zur Verfügung steht, lässt sich besser ausnutzen: Ihre Ersparnisse belaufen sich leicht auf zehntausende Euro.

Gleiches Grundstück, 50 % mehr Fläche beim Bau mit Porenbeton

Wie Brände entstehen

Mehr als ein Drittel aller großen Brandschäden entstehen in Gewerbe und Industrie. Vor allem Lager und produzierende Betriebe bergen große Gefahren: dicht gestapelte Paletten, leicht entzündbare Dämmstoffe oder Verpackungsmaterialien, Hochregale, die Flammen schnell nach oben leiten – all das sind bedrohliche Brandbeschleuniger. Jedes Jahr wird eine hohe Anzahl an Industrie- und Gewerbegebäuden durch Großbrände zerstört. Das bedeutet für Unternehmen häufig das Ende der Existenz.

Was sind die häufigsten Ursachen für Brände in Industrie und Gewerbe?

  • Laut Statistik der Industrie-Feuerversicherung entsteht weit mehr als die Hälfte der Feuer durch „technische Defekte“, oft kombiniert mit Fehlverhalten oder Nachlässigkeit. Spitzenreiter mit 31 Prozent sind Brände durch Elektrizität, zum Beispiel infolge beschädigter, mangelhaft installierter oder überlasteter elektrischer Anlagen.
  • Auch bei gefährlichen Arbeiten wie Schweißen oder Löten kann es leicht zum Ausbruch eines Feuers kommen, etwa durch Müdigkeit oder Stress der Mitarbeiter. Hinzu kommt die Gefahr einer Explosion, wenn brennbare oder brandfördernde Stoffe gelagert werden.
  • In Industrie- und Gewerbegebieten werden oft Altpapier, Paletten oder Autoreifen vor dem Gebäude gestapelt oder in Containern „zwischengelagert“. Das heißt: Sie lagern an Plätzen ohne entsprechende Brandschutzvorkehrungen. Das kann gefährlich sein. Solche Gegenstände können leicht durch Unachtsamkeit, Funkenflug oder Brandstiftung Feuer fangen und binnen Minuten einen Großbrand auslösen. Bei Fassaden mit brennbaren Bestandteilen ist diese Art der Lagerung daher verboten – im Brandfall würde die Versicherung nicht zahlen.
  • Leider wahr: Brandstiftung gehört ebenfalls zu den häufigeren Ursachen.
Wie entstehen Brände in Industrie und Gewerbe

Maßnahmen für den Brandschutz

Durch welche Maßnahmen stellen Sie den Brandschutz in Ihrer Lagerhalle, Ihrem Industrie- oder Bürogebäude sicher?

Aktive und passive Maßnahmen

Brandschutzvorkehrungen lassen sich grundsätzlich in aktive und passive Maßnahmen unterteilen:

  • Aktive Maßnahmen sind solche, die sie (oder andere) im Brandfall ergreifen: etwa der Einsatz von Feuerlöschern und Sprinklern, die Evakuierung von Personen und der Einsatz der Feuerwehr.
  • Passive (oder vorbeugende) Maßnahmen sind all solche, mit denen Sie verhindern, dass Brände überhaupt entstehen oder sich schnell ausbreiten und große Schäden verursachen können.

Passive Brandschutzmaßnahmen lassen sich wiederum in drei Teilbereiche gliedern:

1. Organisatorische Maßnahmen

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören unter anderem die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeitenden, Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und Evakuierungspläne.

2. Anlagentechnische Maßnahmen

Neben den obligatorischen Feuerlöschern sind in manchen Fällen technische Anlangen zur Brandbekämpfung vorgeschrieben – nämlich ab einer bestimmten Gebäudegröße oder bei speziellen Nutzungen. Dazu gehören Rauch- und Gasmelder, Sprinkler-, Wärmeabzugs- und mobile Feuerlöschanlagen und anderes.

3. Bauliche Maßnahmen

Der Grundstein für effektiven Brandschutz wird bereits bei Entwurf und Planung eines Industrie- oder Gewerbegebäudes gelegt – das ist vielen nicht bewusst.

  • Zum einen müssen Wände und Dach aus feuerfesten Materialien gebaut werden, die einem Brand lange genug standhalten können.
  • Zum anderen müssen größere Gebäude in sogenannte Brandabschnitte unterteilt werden, die durch feuerfeste Wände und Türen voneinander getrennt sind. So können sich Brände nicht schnell ausbreiten und unter Kontrolle gehalten werden, bis sie gelöscht sind.
Ein Bauarbeiter bringt ein Montage-Element aus nicht brennbarem Porenbeton auf der Baustelle an.
Bauliche Brandschutzmaßnahmen fallen bereits während der Planung Ihrer Gewerbehalle an. Zum Beispiel mit der Wahl des Baumaterials.

Da sich dieser Artikel vor allem um den baulichen Brandschutz dreht, erklären wir nachfolgend, worauf Sie bei der Planung und beim Bau achten müssen, damit Ihr sogenannter Brandschutznachweis den Anforderungen entspricht. Vorher ein paar Worte zu diesem speziellen Dokument.

Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept: Was ist das?

Die Standards für den Brandschutz sind wie erwähnt im Baurecht der deutschen Bundesländer festgeschrieben. Für die Baugenehmigung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Neubau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt: Man spricht dabei vom Brandschutznachweis.

Je größer das Gebäude, desto höher die Standards. Dasselbe gilt für Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten, oder die auf besondere Weise genutzt werden. Das trifft auf die meisten Gebäude für Gewerbe und Industrie zu. Je nach Art und Nutzung des Gebäudes müssen besondere Vorkehrungen für den Brandschutz getroffen werden. Solchen aufwendigeren Planungen und Nachweise werden Brandschutzkonzept genannt.

Brandschutz ist etwas für Experten: Lassen Sie Ihr Brandschutzkonzept auf jeden Fall von zertifizierten Fachplanern erstellen. Mit einem mangelhaften Konzept wird Ihre Baugenehmigung abgelehnt und sie müssen teuer umplanen.

Brandschutz: Darauf sollten Sie bereits bei Planung und Bau Ihrer Gewerbehalle achten

Folgende Punkte sollten Sie mit Ihrem Planer oder Bauunternehmer besprechen. Innerhalb dessen, was Sie beim Brandschutz gesetzlich sowieso erfüllen müssen, gibt es nämlich vieles abzuwägen.

  1. Feuer-widerstandsfähige Baustoffe
  2. Brandabschnitte und Brandwände
  3. Außenwände und Dach

1. Feuer-widerstandsfähige Baustoffe

Der Gesetzgeber teilt die verfügbaren Baustoffe in verschiedene Kategorien ein, abhängig davon, wie sie sich im Brandfall verhalten: ob sie selbst brennen und ob sie ihre Eigenschaften unter großer Hitze verändern, etwa weich werden oder schmelzen. Um zu entscheiden, welche Materialien Sie für Ihren Bau verwenden möchten, müssen Sie auf zwei Klassifizierungen schauen.

Baustoffklassen nach DIN 4102

Die DIN 4102 teilt Baustoffe in zwei Kategorien ein, nämlich in die Baustoffklasse A (nicht brennbare Baustoffe) und die Baustoffklasse B (brennbare Baustoffe), sowie in weitere Unterklassen:

Baustoffklasse Brandverhalten Beispiele für Baustoffe

A1
„nicht brennbar“

Vollständig nicht brennbare Baustoffe. Dürfen nicht zur Rauchentwicklung beitragen oder brennend abtropfen. Beton, Stahlbeton, Porenbeton, Zement, natürliche Gesteine und Mineralien, Ziegel, Metall- und Stahlbauteile, Glas

A2
„nicht brennbar“

Nicht brennbare Baustoffe, mit brennbaren Bestandteilen in geringem Umfang. Dürfen nicht zur Rauchentwicklung beitragen oder brennend abtropfen. Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche, Spezialschaumstoffe, Glaswolle

B1 „schwer
entflammbar“

Brennbare Bestandteile der Baustoffe brennen nicht selbstständig weiter, wenn die Zündquelle entfernt wurde.  Hartholz, Hartschäume, Holzwolle-Leichtbauplatten, Kunstharzputze, PVC

B2 „normal
entflammbar“

Baustoffe brennen selbstständig weiter, auch wenn die Zündquelle entfernt wurde. Weichholz, Silikon, Textilien

B3 „leicht
entflammbar“

Baustoffe brennen nach Entfernung der Zündquelle in steigender Geschwindigkeit weiter. Papier, Schaumkunststoffe, Stroh

 

Die Musterbauordnung (§ 26) schreibt vor, dass nur Baustoffe der Klassen B2 („normal entflammbar“) und höher in Gebäuden verbaut werden dürfen. Leicht entflammbare Materialien dürfen nur als Bestandteile anderer Baustoffe verwendet werden, die mindestens die Klasse B2 erreichen.

Neben der (deutschen) Klassifizierung nach DIN 4102 gibt es seit 2001 eine europäische Klassifizierung nach EN 13501. Sie teilt die Baustoffe in die Klassen A bis F ein – diese sind ähnlich wie die DIN-Klassen, jedoch nicht gleich. Neu entwickelte Baustoffe werden nach EN klassifiziert.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102

Neben den Baustoffklassen kennt die Musterbauordnung (§ 26) eine weitere Einteilung, nämlich die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102. Sie beschreiben, wie lange ein Bauteil einem Brand standhalten kann, ohne seine Funktion zu verlieren. Die Klassen lauten:

  • feuerhemmende Bauteile (F30)
  • hochfeuerhemmende Bauteile (F60)
  • feuerbeständige Bauteile (F90)
  • hochfeuerbeständige Bauteile (F120/F180)

Die Zahl hinter dem “F” sind eine Zeitangabe: ein Bauteil muss einem Feuer für mindestens diese Anzahl an Minuten standhalten können. Eine tragende Wand mit der Klassifizierung F90 darf im Brandfall also 90 Minuten lang nicht nachgeben oder gar einstürzen. Warum ist das wichtig? Die tragende Struktur Ihres Gebäudes bleibt intakt, bis die Feuerwehr eingetroffen ist und den Brand gelöscht hat.

Je höher das Brandrisiko in Ihrem Betrieb und je weiter die nächste Feuerwehrstation von Ihnen entfernt ist, desto feuerbeständiger sollten ihre Wände sein. Zum Beispiel leisten Bauteile aus Hebel Porenbeton (ab einer Dicke von 175 mm) einem Feuer 360 Minuten lang Widerstand. Praktisch heißt das: Selbst, wenn es sechs Stunden dauert, bis der Brand gelöscht ist, bleibt Ihre Lager- oder Produktionshalle stehen – ein Totalschaden wird vermieden und Menschen können rechtzeitig evakuiert werden.

2. Brandabschnitte und Brandwände

Ab einer gewissen Grundfläche müssen industrielle Gebäude in Brandabschnitte unterteilt werden. Was ist darunter zu verstehen? Ein Brandabschnitt ist ein Teil des Gebäudes, der baulich von anderen Brandabschnitten getrennt ist.

Entsteht in einem Abschnitt ein Brand, wird er dadurch auf diesen Gebäudeteil begrenzt und greift nicht schnell auf den Rest des Gebäudes über. Auch Rauchgase können sich nicht ungehindert ausbreiten. Mitarbeiter können sich dadurch rechtzeitig in Sicherheit bringen und der Schaden wird möglichst geringgehalten.

Die Brandabschnitte müssen laut Musterbauordnung (§ 30) durch Brandwände abgetrennt werden. Diese müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Klasse A1, Feuerwiderstandsklasse F90) bestehen. Sie müssen unter zusätzlicher hoher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig bleiben; etwa, wenn ein schweres Regal gegen die Wand kippt oder Teile nach einer Explosion dagegen geschleudert werden. Auch für Türen in den Wänden und Fenster in der Nähe der Brandwände gelten besondere Anforderungen.

Sogenannte Komplextrennwände aus Porenbeton bieten den höchsten Schutz. Sie halten höchsten Stoßbelastungen stand und sind mit der Feuerwiderstandsklassifizierung F180 zertifiziert. Wie bereits erwähnt können Sie durch solche zusätzlichen Investitionen in den Brandschutz Ihre Versicherungsprämien deutlich senken.

3. Außenwände und Dach

Brandwände sollen die Ausbreitung des Feuers im Inneren verhindern. Außenwände und Dach spielen jedoch ebenso entscheidende Rollen. Denn wie bereits angeklungen entstehen Brände oft außerhalb des Gebäudes: etwa, wenn außen gelagerte Waren Feuer fangen oder bei Brandstiftung.

Massive Wände und Dach verhindern dann, dass das Feuer ins Gebäude eindringt. Und andersherum: Wenn es innen brennt, schützen sie das umliegende Gelände und die Nachbarschaft. Außenwände und Dach sollten deshalb von vornherein als Brandwände geplant und aus feuerbeständigen Materialien gebaut werden.

Vergleich Leichtbau vs. Massivbau

Sie müssen also eine ganz maßgebliche Entscheidung fällen, wenn Sie eine neue Produktions- oder Lagerhalle bauen möchten – und zwar schon ziemlich zu Anfang des Projekts: Leichtbau oder Massivbau? Das Argument für den Leichtbau – also Blech- oder Holzkonstruktionen – lautet meist: Sie sind günstig im Bau. Das stimmt zwar, doch die anfänglichen Baukosten sind nur die halbe Wahrheit.

Das zeigt sich gerade im Brandschutz. Lassen Sie uns im Vergleich sehen, wie ein Leichtbau gegenüber einer Halle aus massivem Porenbeton abschneidet – und wie schnell sich die moderaten Mehrkosten bezahlt machen können. Schauen wir dazu auf folgende Punkte:

  1. Temperaturdämpfung
  2. Rauchentwicklung
  3. Abtropfen
  4. Explosionsschutz

1. Temperaturdämpfung

Wände aus Porenbeton schotten Brände ab und dämpfen den Temperaturanstieg auf der dem Brand abgewandten Seite einer Wand. Nach 6-stündigem Brand werden dort (noch ungefährliche) Temperaturen von 68 Grad kaum überschritten. Selbst eine gleich dicke Stahlbetonwand erwärmt sich im selben Zeitraum auf über 270 Grad.

Mit einer Leichtbauwand lässt sich dieser Versuch nicht durchführen: Sie wäre schon nach kurzer Zeit abgebrannt oder eingestürzt.

Keine Entzündungsgefahr im Nebenraum

2. Rauchentwicklung

Durch Rauchgase können zum Beispiel Nahrungsmittel, Stoffe, Bauteile und Bekleidung unbrauchbar werden. Sie können für Menschen gesundheits- und lebensbedrohlich sein und Fluchtwege versperren.

Viele Leichtbaustoffe wie Sandwichpaneele entwickeln im Brandfall enorme Rauchmengen und giftige Gase. Bei Montagebauteilen aus Hebel Porenbeton (Klasse A1) tritt keinerlei Rauchentwicklung auf.

3. Abtropfen

Bei Leichtbauhallen wird das Dach oftmals mit einer zusätzlichen Dämmschicht isoliert. Die Dämmung schmilzt im Brandfall: Sie tropft brennend hinab, läuft innen an Dach und Wänden herunter und verbreitet das Feuer zusätzlich.

Ein Dach aus Porenbeton bleibt unter Feuer intakt. Eine Gefahr durch schmelzende und tropfende Dämmung besteht so nicht.

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4. Explosionsschutz

Wände und Dächer aus Porenbeton sind widerstandsfähig und stabil: Sie dämpfen Explosionen und verhindern, dass sich das Feuer durch umherfliegende, brennende Teile ausbreitet. Solche Teile können in Blechkonstruktionen leicht Löcher schlagen. Außerdem können herabfallende Teile die Rettungskräfte gefährden. Eine massive Gebäudehülle schützt auch, wenn im Außenbereich eine Explosion stattfindet.

Porenbeton ist viermal belastbarer bei Explosionen als Leichtbaumaterial

Nicht kleinzukriegen: Porenbeton im Stress-Test

Ein Brandversuch der Technischen Universität Braunschweig mit Hebel Montagebauteilen musste nach 360 Minuten abgebrochen werden. Grund: Der Brandofen versagte. Die Porenbetonwand stand zu diesem Zeitpunkt noch unbeschadet da.

Brandschutz im Massivbau mit Porenbeton

Wo sind die Brandschutzanforderungen für Industriebauten geregelt?

Eine Sache zum Schluss: Wie finden Sie nun heraus, welche Brandschutzanforderungen für Ihre eigene Gewerbehalle gelten?

Brandschutz bei Gebäuden ist Ländersache – entsprechende Verordnungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer enthalten. Jedoch gilt das Baurecht hauptsächlich für den Wohnungsbau. Gewerbe- und Industriebauten gelten in puncto Brandschutz meist als Sonderbauten, für die jeweils ein spezielles Brandschutzkonzept entwickelt werden muss.

Damit dieses Konzept nicht für jedes einzelne Gebäude von null an erstellt werden muss, gibt es die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (kurz: Industriebaurichtlinie, oder IndBauRL). Sie enthält konkrete Vorgaben, wie die Brandschutzanforderungen in Industriebauten erfüllt werden können. Bauherren können sich daran orientieren und auch Behörden prüfen Brandschutzkonzepte auf Basis der Richtlinie.

Wenn Sie in einer Online-Suchmaschine “IndBauRL” zusammen mit dem Namen Ihres Bundeslands eingeben, finden Sie die entsprechende Richtlinie.

Fazit – und was Sie unbedingt noch wissen sollten

Sie haben jetzt erfahren, wieso Brandschutz wichtig ist, wieso er sich von der ersten Minute an bezahlt macht und worauf Sie in der Planung- und Bauphase achten sollten, damit ein Feuer Ihr Unternehmen nicht uns Unglück stürzt.

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