Förderprogramme für gewerbliche Neubauten: Welche Zuschüsse gibt‘s für wen?

Der Neubau eines Gewerbe- oder Industriegebäudes ist eine hohe Investition: mit großen, teils persönlichen Risiken für die Unternehmen und Unternehmerinnen.

Wäre es nicht schön, wenn jemand anderes einen Teil der Kosten trägt und die Last ein wenig leichter macht? Genau das tut der Staat Deutschland; mit verschiedenen Förderprogrammen – und auch nach dem Förderstopp für KfW-Gebäude stehen noch einige Möglichkeiten zur Auswahl.

Die Zuschüsse sind nicht nur ein Taschengeld, sondern richtig attraktiv. Sie zu ignorieren wäre ein teurer Fehler. Sie planen einen Neubau? Dann finden Sie in diesem Artikel 3 Förderprogramme, die für Sie infrage kommen könnten.

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1. Für KMU in bestimmten Regionen: ERP-Regionalförderprogramm

Mit den Geldern aus dem European Recovery Program (ERP) hat die Bundesregierung zwei Förderprogramme aufgelegt, mit denen Sie Zuschüsse zu gewerblichen Neubauten erhalten können. (Das ERP ist das Konjunkturprogramm der EU als Reaktion auf die Corona-Krise.)

Das erste ERP-Regionalförderprogramm ist an Investitionen in bestimmten Regionen geknüpft.

Baukostenzuschuss für Industriehalle
Ob Kfz-Werkstatt, Bürogebäude oder Lagerhalle: Wer in bestimmten Fördergebieten baut, kann staatliche Gelder als Baukostenzuschuss beantragen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Grundstücke und Gebäude sowie gewerbliche Baukosten
  • Der Investitionsort muss in ausgewiesenen Fördergebieten liegen. Diese liegen hauptsächlich im Osten Deutschlands. (Karte mit Fördergebieten)
  • KMU (unter 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz), Einzelunternehmen und Freiberufler
  • Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre am Markt aktiv sein

Konditionen

  • Förderkredit ab 0,04 % effektivem Jahreszins, 1 Jahr tilgungsfrei, 5 Jahre Zinsbindung
  • Bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • In einigen Fördergebieten zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Vorhaben

Zinssätze und Laufzeiten ermittelt Ihre Bank, anhand der wirtschaftlichen Situation und der Sicherheiten Ihres Unternehmens.

100 Prozent des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Nach der tilgungsfreien Zeit tilgen Sie in vierteljährlichen gleichbleibenden Raten, zuzüglich der Zinsen. Außerplanmäßige Tilgungen sind nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wie beantrage ich das ERP-Regionalförderprogramm?

  1. Bereiten Sie den Antrag mit dem KfW-Förderassistent vor.
  2. Beantragen Sie den Kredit über Ihre Bank.
  3. Nach der Förderzusage schließen Sie den Kreditvertrag ab.
  4. Rufen Sie den Kredit ab und setzen Sie Ihr Bauvorhaben um.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum ERP-Regionalförderprogramm.

2. Für junge Unternehmen: ERP-Existenzgründerkredit

Für junge Unternehmen und Start-ups, die bauen möchten, gibt es ein eigenes Förderprogramm mit Geldern aus den ERP-Töpfen.

Gründer und Unternehmensnachfolger aufgepasst! Über das European Recovery Program stellt die Bundesregierung auch für Sie Zuschüsse bereit.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Grundstücke und Gebäude sowie gewerbliche Baukosten
  • Unternehmen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Selbstständige und Freiberufler
  • Unternehmen müssen weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sein

Konditionen

  • Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % pro Jahr
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre tilgungsfrei
  • Mit oder ohne Übernahme des Bankenrisikos durch die KfW; bis zu 90 %

Für die Varianten mit und ohne Risikoübernahme gibt es jeweils andere Konditionen. Bitte lesen Sie diese bei der KfW nach. Außerdem gibt es spezielle Konditionen für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Wie beantrage ich den ERP-Existenzgründerkredit?

  • Bereiten Sie den Antrag mit dem KfW-Förderassistent vor.
  • Beantragen Sie den Kredit über Ihre Bank.
  • Nach der Förderzusage schließen Sie den Kreditvertrag ab.
  • Rufen Sie den Kredit ab und setzen Sie Ihr Bauvorhaben um.

3. Bayern: Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“

Das Land Bayern fördert energieeffiziente Neubauten in bestimmten Regionen.

Was wird gefördert?

  • Neubau von energieeffizienten Gebäuden in ausgewiesenen Fördergebieten in Bayern
  • Baukosten einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-, Raumluft- und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung
  • Der Jahres-Primärenergiebedarf QP des Gebäudes nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) muss um mindestens 10 % unterschritten werden

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Sonderprogramm.

Und was ist mit der KfW-Förderung?

Bauherren können für den Neubau von Nichtwohngebäuden zinsniedrige Kredite über das Förderprogramm Nr. 299 der KfW beantragen. Pro 100.000 Euro Kreditvolumen kann dabei mit einem Zinsvorteil von rund 20.000 Euro über 10 Jahre im Vergleich zu marktüblichen Krediten gerechnet werden. Für den Erhalt dieser Mittel muss das Bauprojekt u.a. den Standard der Effizienzgebäude-Stufe 40, also ein 60-prozentiges Einsparpotenzial im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude vorweisen.

Mit den Komplettlösungen der klimafreundlichen, referenzierten und förderfähigen hebelHALLE-Produkte gelingt der Bau aller aktuellen Effizienzstandards für Nichtwohngebäude problemlos.

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